(genehmigungspflichtig durch die Kassenärztliche Vereinigung Berlin)
Therapie „Active Surveillance“ beim Prostatakarzinom (gemäß § 73c SGB V mit der AOK Nordost und dem Berufsverband der Deutschen Urologen e.V. (BDU))
Ambulante Operationen (gemäß der Vereinbarung von Qualitätssicherungsmaßnahmen bei ambulanten Operationen und bei sonstigen stationsersetzenden Eingriffen gemäß § 15 des Vertrages nach § 115 b
Abs. 1 SGB V)
Spezielle Laboratoriumsuntersuchungen (nach der Vereinbarung zu den Laboratoriumsuntersuchungen gemäß 135 Abs. 2 SGB V)
Bakteriologische Untersuchungen
Mykologische Untersuchungen
Diagnostik und Behandlung von MRSA (gemäß der Vereinbarung von Qualitätssicherungsmaßnahmen nach § 135 Abs 2 SGB V zur speziellen Diagnostik und Eradikationstherapie im Rahmen von MRSA)
Qualifizierte ambulante Versorgung krebskranker Patienten „Onkologie-Vereinbarung“ (gemäß Anlage 7 zu den Bundesmantelverträgen i.V.m. der regionalen ergänzenden Vereinbarung über die Teilnahmevoraussetzungen und die Vergütung für die qualifizierte
ambulante Versorgung krebskranker Patienten in Berlin)
psychosomatischen Grundversorgung (gemäß § 5 Abs 6 der Psychotherapie-Vereinbarung)