Gern schicken wir Ihnen ein Wiederholungsrezept zu.
Privatpatienten: Es wird entsprechend GOÄ Ziffer 2 und das Porto in Rechnung gestellt.
Kassenpatienten: Bitte hinterlegen Sie vorab ausreichend Porto oder Freiumschläge in der Praxis. Voraussetzung für Kassenrezepte ist, dass Sie in diesem Quartal bereits die Versicherungskarte eingelesen haben.
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